Patent verpflichtet: Vorschlag für technologischen Fortschritt
Sunday, 31. January 2010 9:04
Ich habe einen Vorschlag, der zu einem enormen technologischen Fortschritt führen würde:
Oftmals passiert es, dass eine Erfindung, die einen technologischen Durchbruch beschreibt daran scheitert, dass das Patent von konkurrierenden Firmen aufgekauft wird und in die Schublade verbannt wird, weil die einführung der neuen Technologie einen wirtschaftlichen Nachteil für das Unternehmen bedeuten würde.
Auf diese Weise verschwinden oft die Creativsten Schöpfungen der Menschheit in der Schublade und eine veraltete Technologie wird weiter hergestellt und verpestet die Umwelt und vergeudet arbeitskraft, die sinnvoller eingesetzt werden könnte.
Beispiele sind z.B. effektivere Heizanlagen, Solarzellen und Glühbirnen, die nie kaputt gehen, 3-Liter-Autos, das Betamax-Videoformat, … (postet gerne von weiteren Patenten, die auf diese weise verschwunden sind)
deshalb fordere ich folgende änderung des Patentrechts:
Patent verpflichtet (Patentinhaberschaft)
Das beteutet, dass jemand, der ein Patent besitzt auch dazu verpflichtet ist, dieses zu benutzen und zu vertreiben (ohne z-B. “Wucherpreise” dafür zu verlangen).
wenn jemand dagegen verstösst, dann wird ihm das Patent aberkannt.
hier die diskussion:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=349741
inzwischen jetzt nur noch im archiv:
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=66242
und
http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=85097
ursprünglich Verfasst am: 21.04.06
ein sehr guter Beitrag mit einem Vorschlag ist hier zu finden:
http://piratendenkstube.wordpress.com/2009/07/06/ein-mittelweg-zum-thema-patentrecht/#comment-66
insbesondere:
3. Angemeldete Patente besitzen weder das Exklusivrecht noch das Recht zu bestimmen wer das Patent nutzen darf. Jeder darf auf Patente zurückgreifen, für was auch immer.
4. Dafür muss jede Person und jedes Unternehmen, das ein Patent kommerziell nutzt, entweder eine pauschale Patentgebühr bezahlen oder pro Verkaufseinheit z.B. 2% des Umsatzes abführen. Bis zu maximal 10% des Verkaufspreises müssen an die Patentinhaber abgegeben werden.
Thema: Allgemein | Kommentare (4) | Autor: ruben




